Zuletzt aktualisiert am 21.06.2020
Auf dieser Seite finden Sie Ihre per Mail an mich gestellten Fragen sowie meine Antworten, gegliedert nach Bereichen.
Allgemeines Neue Frage
Grundlagen Stabilisierung
noch leer
Vollbeschäftigung/Arbeitslosigkeit
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht noch leer
Wachstum und Konjunktur
Grundlagen der
Sozialpolitik Neue Fragen
Verteilungspolitik noch leer
Stellen die Akzente-Dateien eine Eingrenzung dar oder nur eine Schwerpunktsetzung?
Sie dienen nur der
Schwerpunktsetzung. Vielfach können Sie dies auch anhand der veröffentlichten
alten Prüfungen nachvollziehen.
Eine Eingrenzung erfolgt nur dahingehend, dass ich im
Kapitel zum außenwirtschaftlichen Gleichgewicht die Wechselkursabsicherung nicht
gelehrt habe und deshalb auch nicht abfrage sowie dass ich von Euch keine
statistischen Zahlen erwarte.
Die einzige Zahl, die Ihr kennen solltet, ist die
2%-Obergrenze der EZB für die Inflationsrate.
Wenn Sie eine pro, contra Argumentation in unserer Klausur hören bzw. lesen wollen, wie viele pros und cons möchten Sie da ca.? Reicht es Ihnen, wenn sie bei 1-2 schlüssigen Argumenten mit Fazit unsere Meinung herauslesen können oder möchten Sie z.B. auf jeder Seite mind. 2 oder mehr Argumente hören?
Ich
stelle mir im Allgemeinen 2 Argumente je Seite vor, soweit das möglich ist.
Manchmal gibt es nur ein gewichtiges Argument für oder wider, dann geht es halt
nur um dieses eine.
W
Folie 15 ff:
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung?
Unterbeschäftigung beinhaltet die gesetzlich definierte
Arbeitslosigkeit zuzüglich der Personen, die auch unbeschäftigt sind und eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Berufsausbildung suchen, aber
a) nicht kurzfristig (z.B. innerhalb einer Woche) in der
Lage sind, eine solche Tätigkeit zu übernehmen, weil sie krank oder in
Umschulung etc. sind.
b) bei denen man sich keine Chancen ausrechnet, sie noch
vermitteln zu können (z.B. wegen Alter)
c) erst fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden müssen
(z.B. Problemschüler) Was regelmäßig in keine der beiden Zahlen eingeht ist die
Kurzarbeit.
Folien 43 und 54; Frage 19
In der Lösung werden 2 Alternativen genannt: strukturelle
und technologische Arbeitslosigkeit. Ich würde sagen, dass auch konjunkturelle
Arbeitslosigkeit in Frage kommen könnte als Kategorie der Arbeitslosigkeit in
der Autoindustrie.
In
der Frage 19 wird nach der MITTELFRISTIGEN
ERWARTUNG gefragt, dass Arbeitsplätze verloren
gehen. Es geht also nicht um Arbeitslosigkeit von mittelfristiger
Dauer, sondern
darum, dass in ein paar Jahren Arbeitsplätze verloren gehen.
Insofern würde ich an
Ihrer Stelle ggf. bei der vorgegebenen Wahl bleiben.
Folie 10:
Müsste nicht bei der Frage der Angemessenheit des
Wachstums neben der Vollbeschäftigung auch die Vermeidung extensiven Wachstums
berücksichtigt werden.
Dies erscheint mir nicht
notwendig, da extensives Wachstum nach meiner bisherigen Erfahrung immer mit
einem hohen Maß an Arbeitslosigkeit oder bestenfalls einer Tagelöhner-Struktur
gekoppelt ist. Sofern Vollbeschäftigung herrscht, können die Arbeitnehmer
stärker bestimmen, zu welchen Bedingungen sie arbeiten. D.h. die Einkommen und
damit auch die Nachfrage nach Gütern steigen, so dass sich das Problem von
selber erledigen kann.
Deshalb muss m.E. kein zusätzliches Kriterium
eingeführt werden.
Folie 24:
Was genau ist unter der Anonymisierung der
Eigenkapitalallokation zu verstehen?
Man
versteht darunter, dass der Eigenkapitalgeber nicht mehr mit den
unternehmensinternen Abläufen verbunden ist z.B. über Teilnahme an der
Geschäftsleitung oder der fortlaufenden Aufsicht über diese, sondern nur noch
das Geld an eine Firma gibt im Gegenzug für eine Performance-Erwartung ohne
Interesse an anderen Dingen, die die Firma betreffen.
Der Klassiker, bei
dem das am deutlichsten wird, ist die Aktien-Anlage via ETF: man kauft einen
Index. Es ist egal, wer mit welchem Gewicht warum im Index ist und was der
herstellt. Es interessiert nur die Performance der Aktien (Kursänderungen und
Ausschüttungen), der Rest ist egal.
Schumpeter betont
hier den Unterschied zwischen eigentümergeführten Unternehmen und
Kapitalgesellschaften, die ein Management einkaufen, weil die Anteilseigner
nichts mit der Führung des Unternehmens zu tun haben wollen, sondern nur die
Erträge daraus ziehen wollen.
Folie 37:
Die klassische Theorie ist nicht wirklich greifbar. Sie
scheint Wachstum hauptsächlich durch Untätigkeit zu erwarten.
Das ist so nicht ganz richtig. Richtig ist, dass ihre
Politik im Vergleich zur keynesianischen Politik (Kredit aufnehmen,
Staatsausgaben erhöhen; Optimismus wecken) weniger tatkräftig/Macher-mäßig
erscheint.
Aber:
1)
Folie 37 beschäftigt
sich mit der Konjunktur, nicht mit dem Wachstum, d.h. es geht um die Frage, was
man gegen Schwankungen tun kann/muss.
2)
Die Marktoptimisten (=gleichgewichtsorientierten =
Klassiker, Neoklassiker, Monetaristen etc.) sagen, dass durchaus jede Krise
Anlass zur Aktivität gibt: man muss zunächst sehen ob die Märkte darauf schnell
ausgleichend reagieren. Tun sie das nicht, dann muss die Reaktionsfähigkeit der
Märkte verbessert werden. Dies geschieht mit etlichen politischen Maßnahmen:
Im Vordergrund steht die Ordnungspolitik, d.h. der
rechtliche Rahmen, was auf Märkten erlaubt/verboten ist um möglichst viel
Wettbewerb und Flexibilität zu haben. Wenn Störungen länger anhalten, gibt es
nach Meinung der Optimisten meistens hier Verbesserungsbedarf.
Begleitet werden muss dies davon, dass man durch eine
langfristige Geldpolitik (hier: Begrenzung Inflation, Abwehr Deflation) und
durch eine langfristige Fiskalpolitik (hier: Begrenzung von Einnahmen und
Ausgaben des Staates) die Voraussetzung schafft, dass keine Verunsicherungen bei
den wirtschaftlichen Entscheidungsträgern auftreten. Sollten solche bestehen,
dann müssen auch diese Politiken kurzfristig verbessert werden, damit die Märkte
schnell Krisen verdauen können.
Folie 3 und Frage 5:
Was genau ist gemeint mit den Gegenleistungen für ein soziales Netzwerk?
Das soziale Netz sind die ökonomischen Hilfen, die die
Gesellschaft den Bedürftigen anbietet.
Als Gegenleistung kommt zunächst in Frage: Zahlung eines Finanzierungsbeitrages
wie bei den gesetzlichen Sozialversicherungen oder aber die Steuerzahlung.
Beides kommt nicht in Frage, wenn die einzelne Person hilfsbedürftig ist, weil
sie sich selbst nicht helfen KANN (z.B. Handicap).
Wie sieht das aber aus, wenn die einzelne Person kein
Einkommen verdienen WILL obwohl sie könnte? Muss dann die Gesellschaft dem
einzelnen Arbeitsverweigerer auch die Leistungen ohne Einschränkung gewähren?
Die Gesellschaft ist nach meiner Ansicht (von der Sie in
der Prüfung gerne abweichen dürfen), dazu berechtigt, von jedem ihrer Mitglieder
eine bewältigbare Leistung einzufordern. Das bedeutet dann z.B. dass der
Leistungsempfänger sich um die Beendigung der Empfängersituation bemühen muss
durch Bewerbungen, Fortqualifikation etc.
Folie 7 und Frage 10:
Wir sind der Meinung, dass Bildung ein öffentliches Gut
ist, da jeder mindestens bis zu 9. Klasse Zugang zu öffentlichen Schulen hat.
Ausnahmen sind private Schulen und kostenpflichtige Weiterbildungsmöglichkeiten.
Auch herrscht keine Rivalität zwischen den Schulen, außer ggf. im Image der
Schule. Aber jeder Schüler hat die Aussicht auf den gleichen Abschluss.
Straßen müssen gebaut und instandgehalten werden und zwar
alle. Des Weiteren sollte jeder das Recht haben von A nach B zu kommen und die
Straßen zu nutzen. Auch sehen wir keine Rivalität zwischen den Straßen.
Der Ausgangspunkt für die Frage der Rivalität ist nicht
die Teilnahme am Marktprozess und damit Wettbewerb, sondern die Beeinflussung
des individuellen Nutzens des einzelnen Konsumenten eines Gutes durch parallele
oder zeitversetzte Nutzung desselben Gutes.
Somit lautet die Beurteilungsfrage bei Schulen:
profitiere ich bei der Inhaltsvermittlung kognitiv davon, dass ich mit mehreren
gemeinsam in einem Klassenraum lerne oder beeinträchtigt das meine
Lernmöglichkeit negativ gegenüber der Situation einer 1:1 Lehre durch denselben
Lehrer. Es kann zwar Situationen geben, in denen eine Erklärung/Nachfrage durch
Kommilitonen besser ist als die Vermittlung durch den Lehrer, aber idealerweise
sollte das nicht der Fall sein.
Dass Schulpflicht besteht, hat auch keine Auswirkung auf
das Ausschlusskriterium: es geht bei diesem Kriterium nicht darum, dass ein
Ausschluss tatsächlich erfolgt, sondern darum, dass er technisch möglich und zu
vertretbaren Kosten umsetzbar ist. Die Tatsache, dass es Privatschulen gibt,
zeigt, dass dies der Fall ist.
Für Euren Online-Unterricht: die bereitgestellten
Tondateien haben keine Rivalität, wenn ihr sie zuhause alleine nutzt, aber wenn
ich das Ganze in einem Raum mit 20 Leuten abspiele, wo der Eine schnäuzt, der
Zweite schnarcht und der Dritte tratscht, sieht das schon anders aus. Durch
Kennwort etc. wäre aber ein Ausschluss möglich.
Bei den Straßen hilft eine ähnliche gedankliche
Vorgehensweise: sobald Sie ein vor oder hinter Ihnen fahrendes bzw. abgestelltes
Auto beim Fahren nervt, besteht Rivalität, auch wenn Ihr Vorankommen vielleicht
objektiv gar nicht beeinträchtigt ist.
Das Grundrecht auf freie Aufenthaltswahl bedeutet nicht,
dass ich keine Abgabe für die Benutzung der Straßen erheben kann. Eine solche
Maut kann heutzutage flächendeckend zu vertretbaren Preisen eingeführt werden
durch Satellitenortung, terrestrische Kennzeichenverfolgung etc. Ob es politisch
gewünscht ist, eine Maut zu verlangen, ist für die Klassifizierung unerheblich.
Folie 7 und Frage 10:
Wenn öffentliche Güter wie Rundfunk etc. nur deshalb
staatlich organisiert werden, weil es keine Konsumrivalität gibt und die
fehlende Ausschlussmöglichkeit es für private Unternehmen unrentabel macht,
wieso sind dann Einrichtungen wie die Schufa oder der TÜV (habe ich mal
exemplarisch aufgeführt) im privatwirtschaftlichen Sektor eingeordnet, wenn,
nach meinem Dafürhalten, beide Unternehmen in ihrer Art eine Monopolstellung
innehaben, und jeder Bundesbürger mit diesen beiden Institutionen früher oder
später in Berührung kommt?
Es herrscht keine Konsumrivalität (jeder kann das
"Gut" in Anspruch nehmen) und eine Ausschlussmöglichkeit gibt es auch nicht -->
wenn ich ein Auto habe, brauche ich die TÜV Plakette, geschweige denn von der AU
und HU (Kostet jedes Mal). Wenn ich Dinge wie
Kredit/Handyvertrag/Mietwohnung/Finanzierung bekommen möchte, brauche ich ein
Schufa-Auskunft (kostet ebenfalls).
Wieso lässt der Staat die Monopolstellung dort zu und
agiert analog zu den Rundfunkgebühren nicht mit TÜV-Beiträgen/Gebühren für jeden
Autobesitzer oder Schufa-Pauschalen ?
Ist das unter anderem auf Deregulierung zurückzuführen?
Zunächst zur reinen
Definition öffentlicher Güter: ihre Herstellung kostet Geld (das unterscheidet
sie von den freien Gütern), bei der Nutzung besteht keine Rivalität und es gibt
keine Ausschlussmöglichkeit; also genau das was Sie sagen. Es geht hier also
NICHT um die Frage ob die Anbieter im Wettbewerb mit anderen Organisationen
stehen, sondern nur um das Nutzererleben (Rivalität) bzw. die Möglichkeit zum
Fordern des Entgelts (Ausschluss). Also ist ein Monopol kein Anhaltspunkt für
ein öffentliches Gut; dies gilt auch dann, wenn es sich um ein natürliches
Monopol handelt, das also ohne gesetzlichen Schutz dauerhaft vorhanden wäre.
Betrachten wir als
nächstes die Geschäftsmodelle:
Der TÜV und andere
Organisationen (z.B. Dekra) mit entsprechendem Sachverstand prüfen ob technische
Vorschriften eingehalten werden, die die Betriebssicherheit eines Gerätes für
einen innvollen Zeitraum gewährleisten. Wir haben hier einerseits das
Schutzinteresse der Öffentlichkeit als mögliche Betroffene eines Unheils
(deshalb wird die Prüfung vorgeschrieben), andererseits das Interesse des
Betreibers der Anlage, weil er sie sonst nicht zu vertretbaren Kosten
(Versicherungsprämien) betreiben könnte.
Die SCHUFA ist
eine Organisation, die von ihren Kunden, also Banken, Telefonfirmen etc., Daten
zu deren Vertragsverhältnissen mit Dritten (Kreditnehmer, Kontoinhaber,
Handynutzer, …) zusammenfasst und auf ihnen diese Daten auf Wunsch in
abstrahierter Form (z.B. keine Kontonummer und Bankinstitut, sondern nur
„Girokonto“) zur Verfügung stellt. Besondres Interesse der Kunden besteht dabei
natürlich an negativen Bonitätsaussagen wie „Mahnbescheid“ oder „Kündigung“.
Dies SCHUFA hat hier auch kein Monopol (vgl.
https://www.test.de/Auskunfteien-Wer-was-weiss-1770626-2770626).
Es ist nur so, dass sie aufgrund der Länge ihrer Existenz die relativ
umfassendste Datenbank hat. Dies gilt für Privatpersonen; bei Unternehmen haben
Bürgel oder Creditreform die umfassenderen Datenbanken.
Besteht Rivalität der
Nutzung und Ausschließbarkeit bei Nichtzahlung bei der Nutzung von TÜV/SCHUFA
oder ihren Wettbewerbern?
Beim TÜV besteht
aufgrund der begrenzten Anzahl von sachkundigen Prüfern und Prüfständen
Rivalität. Sie melden z.B. Ihr Auto zur Hauptuntersuchung an und bekommen dann
einen Zeitpunkt für die Untersuchung, weil davor und danach die Prüfplätze
belegt sind.
Aufgrund der
Geschwindigkeit der elektronischen Datenverarbeitung ist die Rivalität bei der
SCHUFA in der Praxis selten spürbar, weshalb man hier prüfen muss ob es sich um
ein Clubgut handelt, bei dem erst ab einer bestimmten Nutzerzahl Rivalität
eintritt. Das ist bei Plattformen immer dann spürbar, wenn die Server- oder
Übertragungskapazitäten überlastet sind, kann also auftreten. (Allerdings kann
man sogar dafür plädieren zu sagen, dass es für die Kunden der SCHUFA einen
negativen Nutzen/Ertrag gibt, wenn die SCHUFA nicht benutzt wird oder wenn nur
wenige Unternehmen ihre Daten dafür zur Verfügung stellen: das Geschäftsrisiko
im Umgang mit den Kunden steigt an und das führt dazu, dass höhere
Risikoaufschläge im Preis kalkuliert werden müssen, die einen
Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Unternehmen darstellen; also steigt der
Nutzen mit der Zahl der Nutzer. Das nennt man Netzwerk-Effekte. Sie sind das
Gegenteil von Rivalität.)
Die Ausschließbarkeit
vom Dienst für den Fall der Nichtzahlung des Preises ist in beiden Fällen
gegeben: die SCHUFA kann den Serverzugang sperren, der TÜV die Plakette
verweigern wenn nicht gezahlt wird.