Ihre Fragen - meine Antworten

Zuletzt aktualisiert am 21.06.2020

Auf dieser Seite finden Sie Ihre per Mail an mich gestellten Fragen sowie meine Antworten, gegliedert nach Bereichen.

Gliederung:

Allgemeines Neue Frage
Grundlagen Stabilisierung noch leer
Vollbeschäftigung/Arbeitslosigkeit
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht noch leer
Wachstum und Konjunktur
Grundlagen der Sozialpolitik Neue Fragen
Verteilungspolitik noch leer

Allgemeines, Prüfung etc.

Stellen die Akzente-Dateien eine Eingrenzung dar oder nur eine Schwerpunktsetzung?

Sie dienen nur der Schwerpunktsetzung. Vielfach können Sie dies auch anhand der veröffentlichten alten Prüfungen nachvollziehen.
Eine Eingrenzung erfolgt nur dahingehend, dass ich im Kapitel zum außenwirtschaftlichen Gleichgewicht die Wechselkursabsicherung nicht gelehrt habe und deshalb auch nicht abfrage sowie dass ich von Euch keine statistischen Zahlen erwarte.
Die einzige Zahl, die Ihr kennen solltet, ist die 2%-Obergrenze der EZB für die Inflationsrate.

Wenn Sie eine pro, contra Argumentation in unserer Klausur hören bzw. lesen wollen, wie viele pros und cons möchten Sie da ca.? Reicht es Ihnen, wenn sie bei 1-2 schlüssigen Argumenten mit Fazit unsere Meinung herauslesen können oder möchten Sie z.B. auf jeder Seite mind. 2 oder mehr Argumente hören?

Ich stelle mir im Allgemeinen 2 Argumente je Seite vor, soweit das möglich ist. Manchmal gibt es nur ein gewichtiges Argument für oder wider, dann geht es halt nur um dieses eine.

Können ihre sog. „Fehlerteufel“-Fragen auch drankommen?

Wenn dann würden die Fehlerteufel in den echten Fragen beseitigt.

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Grundlagen Stabilisierung

 

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Vollbeschäftigung/Arbeitslosigkeit

Folie 15 ff:

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung?

Unterbeschäftigung beinhaltet die gesetzlich definierte Arbeitslosigkeit zuzüglich der Personen, die auch unbeschäftigt sind und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Berufsausbildung suchen, aber

a) nicht kurzfristig (z.B. innerhalb einer Woche) in der Lage sind, eine solche Tätigkeit zu übernehmen, weil sie krank oder in Umschulung etc. sind.

b) bei denen man sich keine Chancen ausrechnet, sie noch vermitteln zu können (z.B. wegen Alter)

c) erst fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden müssen (z.B. Problemschüler) Was regelmäßig in keine der beiden Zahlen eingeht ist die Kurzarbeit.

Folien 43 und 54; Frage 19

In der Lösung werden 2 Alternativen genannt: strukturelle und technologische Arbeitslosigkeit. Ich würde sagen, dass auch konjunkturelle Arbeitslosigkeit in Frage kommen könnte als Kategorie der Arbeitslosigkeit in der Autoindustrie.

In der Frage 19 wird nach der MITTELFRISTIGEN ERWARTUNG gefragt, dass Arbeitsplätze verloren gehen. Es geht also nicht um Arbeitslosigkeit von mittelfristiger Dauer, sondern darum, dass in ein paar Jahren Arbeitsplätze verloren gehen.
Das schließt die konjunkturelle Arbeitslosigkeit aus, die JETZT (also kurzfristig) mit ziemlicher Sicherheit eintreten wird.

Insofern würde ich an Ihrer Stelle ggf. bei der vorgegebenen Wahl bleiben.

 

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Außenwirtschaftliches Gleichgewicht/Wechselkurse

 

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Wachstum und Konjunktur

Folie 10:

Müsste nicht bei der Frage der Angemessenheit des Wachstums neben der Vollbeschäftigung auch die Vermeidung extensiven Wachstums berücksichtigt werden.

Dies erscheint mir nicht notwendig, da extensives Wachstum nach meiner bisherigen Erfahrung immer mit einem hohen Maß an Arbeitslosigkeit oder bestenfalls einer Tagelöhner-Struktur gekoppelt ist. Sofern Vollbeschäftigung herrscht, können die Arbeitnehmer stärker bestimmen, zu welchen Bedingungen sie arbeiten. D.h. die Einkommen und damit auch die Nachfrage nach Gütern steigen, so dass sich das Problem von selber erledigen kann.
Deshalb muss m.E. kein zusätzliches Kriterium eingeführt werden.

Folie 24:

Was genau ist unter der Anonymisierung der Eigenkapitalallokation zu verstehen?

Man versteht darunter, dass der Eigenkapitalgeber nicht mehr mit den unternehmensinternen Abläufen verbunden ist z.B. über Teilnahme an der Geschäftsleitung oder der fortlaufenden Aufsicht über diese, sondern nur noch das Geld an eine Firma gibt im Gegenzug für eine Performance-Erwartung ohne Interesse an anderen Dingen, die die Firma betreffen.

Der Klassiker, bei dem das am deutlichsten wird, ist die Aktien-Anlage via ETF: man kauft einen Index. Es ist egal, wer mit welchem Gewicht warum im Index ist und was der herstellt. Es interessiert nur die Performance der Aktien (Kursänderungen und Ausschüttungen), der Rest ist egal.

Schumpeter betont hier den Unterschied zwischen eigentümergeführten Unternehmen und Kapitalgesellschaften, die ein Management einkaufen, weil die Anteilseigner nichts mit der Führung des Unternehmens zu tun haben wollen, sondern nur die Erträge daraus ziehen wollen.

Folie 37:

Die klassische Theorie ist nicht wirklich greifbar. Sie scheint Wachstum hauptsächlich durch Untätigkeit zu erwarten.

Das ist so nicht ganz richtig. Richtig ist, dass ihre Politik im Vergleich zur keynesianischen Politik (Kredit aufnehmen, Staatsausgaben erhöhen; Optimismus wecken) weniger tatkräftig/Macher-mäßig erscheint.

Aber:

1)    Folie 37 beschäftigt sich mit der Konjunktur, nicht mit dem Wachstum, d.h. es geht um die Frage, was man gegen Schwankungen tun kann/muss.

2)    Die Marktoptimisten (=gleichgewichtsorientierten = Klassiker, Neoklassiker, Monetaristen etc.) sagen, dass durchaus jede Krise Anlass zur Aktivität gibt: man muss zunächst sehen ob die Märkte darauf schnell ausgleichend reagieren. Tun sie das nicht, dann muss die Reaktionsfähigkeit der Märkte verbessert werden. Dies geschieht mit etlichen politischen Maßnahmen:
Im Vordergrund steht die Ordnungspolitik, d.h. der rechtliche Rahmen, was auf Märkten erlaubt/verboten ist um möglichst viel Wettbewerb und Flexibilität zu haben. Wenn Störungen länger anhalten, gibt es nach Meinung der Optimisten meistens hier Verbesserungsbedarf.
Begleitet werden muss dies davon, dass man durch eine langfristige Geldpolitik (hier: Begrenzung Inflation, Abwehr Deflation) und durch eine langfristige Fiskalpolitik (hier: Begrenzung von Einnahmen und Ausgaben des Staates) die Voraussetzung schafft, dass keine Verunsicherungen bei den wirtschaftlichen Entscheidungsträgern auftreten. Sollten solche bestehen, dann müssen auch diese Politiken kurzfristig verbessert werden, damit die Märkte schnell Krisen verdauen können.

 

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Grundlagen der Sozialpolitik

Folie 3 und Frage 5:

Was genau ist gemeint mit den Gegenleistungen für ein soziales Netzwerk?

Das soziale Netz sind die ökonomischen Hilfen, die die Gesellschaft den Bedürftigen anbietet.
Als Gegenleistung kommt zunächst in Frage: Zahlung eines Finanzierungsbeitrages wie bei den gesetzlichen Sozialversicherungen oder aber die Steuerzahlung. Beides kommt nicht in Frage, wenn die einzelne Person hilfsbedürftig ist, weil sie sich selbst nicht helfen KANN (z.B. Handicap).

 

Wie sieht das aber aus, wenn die einzelne Person kein Einkommen verdienen WILL obwohl sie könnte? Muss dann die Gesellschaft dem einzelnen Arbeitsverweigerer auch die Leistungen ohne Einschränkung gewähren?

Die Gesellschaft ist nach meiner Ansicht (von der Sie in der Prüfung gerne abweichen dürfen), dazu berechtigt, von jedem ihrer Mitglieder eine bewältigbare Leistung einzufordern. Das bedeutet dann z.B. dass der Leistungsempfänger sich um die Beendigung der Empfängersituation bemühen muss durch Bewerbungen, Fortqualifikation etc.

Folie 7 und Frage 10:

Wir sind der Meinung, dass Bildung ein öffentliches Gut ist, da jeder mindestens bis zu 9. Klasse Zugang zu öffentlichen Schulen hat. Ausnahmen sind private Schulen und kostenpflichtige Weiterbildungsmöglichkeiten. Auch herrscht keine Rivalität zwischen den Schulen, außer ggf. im Image der Schule. Aber jeder Schüler hat die Aussicht auf den gleichen Abschluss.

Straßen müssen gebaut und instandgehalten werden und zwar alle. Des Weiteren sollte jeder das Recht haben von A nach B zu kommen und die Straßen zu nutzen. Auch sehen wir keine Rivalität zwischen den Straßen.

In ihrer Musterlösung schreiben Sie, dass beides private Güter sind und wir verstehen nicht warum.

Der Ausgangspunkt für die Frage der Rivalität ist nicht die Teilnahme am Marktprozess und damit Wettbewerb, sondern die Beeinflussung des individuellen Nutzens des einzelnen Konsumenten eines Gutes durch parallele oder zeitversetzte Nutzung desselben Gutes.

Somit lautet die Beurteilungsfrage bei Schulen: profitiere ich bei der Inhaltsvermittlung kognitiv davon, dass ich mit mehreren gemeinsam in einem Klassenraum lerne oder beeinträchtigt das meine Lernmöglichkeit negativ gegenüber der Situation einer 1:1 Lehre durch denselben Lehrer. Es kann zwar Situationen geben, in denen eine Erklärung/Nachfrage durch Kommilitonen besser ist als die Vermittlung durch den Lehrer, aber idealerweise sollte das nicht der Fall sein.

Dass Schulpflicht besteht, hat auch keine Auswirkung auf das Ausschlusskriterium: es geht bei diesem Kriterium nicht darum, dass ein Ausschluss tatsächlich erfolgt, sondern darum, dass er technisch möglich und zu vertretbaren Kosten umsetzbar ist. Die Tatsache, dass es Privatschulen gibt, zeigt, dass dies der Fall ist.

Für Euren Online-Unterricht: die bereitgestellten Tondateien haben keine Rivalität, wenn ihr sie zuhause alleine nutzt, aber wenn ich das Ganze in einem Raum mit 20 Leuten abspiele, wo der Eine schnäuzt, der Zweite schnarcht und der Dritte tratscht, sieht das schon anders aus. Durch Kennwort etc. wäre aber ein Ausschluss möglich.

Bei den Straßen hilft eine ähnliche gedankliche Vorgehensweise: sobald Sie ein vor oder hinter Ihnen fahrendes bzw. abgestelltes Auto beim Fahren nervt, besteht Rivalität, auch wenn Ihr Vorankommen vielleicht objektiv gar nicht beeinträchtigt ist.

Das Grundrecht auf freie Aufenthaltswahl bedeutet nicht, dass ich keine Abgabe für die Benutzung der Straßen erheben kann. Eine solche Maut kann heutzutage flächendeckend zu vertretbaren Preisen eingeführt werden durch Satellitenortung, terrestrische Kennzeichenverfolgung etc. Ob es politisch gewünscht ist, eine Maut zu verlangen, ist für die Klassifizierung unerheblich.

Folie 7 und Frage 10:

Wenn öffentliche Güter wie Rundfunk etc. nur deshalb staatlich organisiert werden, weil es keine Konsumrivalität gibt und die fehlende Ausschlussmöglichkeit es für private Unternehmen unrentabel macht, wieso sind dann Einrichtungen wie die Schufa oder der TÜV (habe ich mal exemplarisch aufgeführt) im privatwirtschaftlichen Sektor eingeordnet, wenn, nach meinem Dafürhalten, beide Unternehmen in ihrer Art eine Monopolstellung innehaben, und jeder Bundesbürger mit diesen beiden Institutionen früher oder später in Berührung kommt?

Es herrscht keine Konsumrivalität  (jeder kann das "Gut" in Anspruch nehmen) und eine Ausschlussmöglichkeit gibt es auch nicht --> wenn ich ein Auto habe, brauche ich die TÜV Plakette, geschweige denn von der AU und HU (Kostet jedes Mal). Wenn ich Dinge wie Kredit/Handyvertrag/Mietwohnung/Finanzierung bekommen möchte, brauche ich ein Schufa-Auskunft (kostet ebenfalls).

Wieso lässt der Staat die Monopolstellung dort zu und agiert analog zu den Rundfunkgebühren nicht mit TÜV-Beiträgen/Gebühren für jeden Autobesitzer oder Schufa-Pauschalen ?

Ist das unter anderem auf Deregulierung zurückzuführen?

Zunächst zur reinen Definition öffentlicher Güter: ihre Herstellung kostet Geld (das unterscheidet sie von den freien Gütern), bei der Nutzung besteht keine Rivalität und es gibt keine Ausschlussmöglichkeit; also genau das was Sie sagen. Es geht hier also NICHT um die Frage ob die Anbieter im Wettbewerb mit anderen Organisationen stehen, sondern nur um das Nutzererleben (Rivalität) bzw. die Möglichkeit zum Fordern des Entgelts (Ausschluss). Also ist ein Monopol kein Anhaltspunkt für ein öffentliches Gut; dies gilt auch dann, wenn es sich um ein natürliches Monopol handelt, das also ohne gesetzlichen Schutz dauerhaft vorhanden wäre.

Betrachten wir als nächstes die Geschäftsmodelle:

Der TÜV und andere Organisationen (z.B. Dekra) mit entsprechendem Sachverstand prüfen ob technische Vorschriften eingehalten werden, die die Betriebssicherheit eines Gerätes für einen innvollen Zeitraum gewährleisten. Wir haben hier einerseits das Schutzinteresse der Öffentlichkeit als mögliche Betroffene eines Unheils (deshalb wird die Prüfung vorgeschrieben), andererseits das Interesse des Betreibers der Anlage, weil er sie sonst nicht zu vertretbaren Kosten (Versicherungsprämien) betreiben könnte.

Die SCHUFA ist eine Organisation, die von ihren Kunden, also Banken, Telefonfirmen etc., Daten zu deren Vertragsverhältnissen mit Dritten (Kreditnehmer, Kontoinhaber, Handynutzer, …) zusammenfasst und auf ihnen diese Daten auf Wunsch in abstrahierter Form (z.B. keine Kontonummer und Bankinstitut, sondern nur „Girokonto“) zur Verfügung stellt. Besondres Interesse der Kunden besteht dabei natürlich an negativen Bonitätsaussagen wie „Mahnbescheid“ oder „Kündigung“. Dies SCHUFA hat hier auch kein Monopol (vgl. https://www.test.de/Auskunfteien-Wer-was-weiss-1770626-2770626). Es ist nur so, dass sie aufgrund der Länge ihrer Existenz die relativ umfassendste Datenbank hat. Dies gilt für Privatpersonen; bei Unternehmen haben Bürgel oder Creditreform die umfassenderen Datenbanken.

Besteht Rivalität der Nutzung und Ausschließbarkeit bei Nichtzahlung  bei der Nutzung von TÜV/SCHUFA oder ihren Wettbewerbern?

Beim TÜV besteht aufgrund der begrenzten Anzahl von sachkundigen Prüfern und Prüfständen Rivalität. Sie melden z.B. Ihr Auto zur Hauptuntersuchung an und bekommen dann einen Zeitpunkt für die Untersuchung, weil davor und danach die Prüfplätze belegt sind.

Aufgrund der Geschwindigkeit der elektronischen Datenverarbeitung ist die Rivalität bei der SCHUFA in der Praxis selten spürbar, weshalb man hier prüfen muss ob es sich um ein Clubgut handelt, bei dem erst ab einer bestimmten Nutzerzahl Rivalität eintritt. Das ist bei Plattformen immer dann spürbar, wenn die Server- oder Übertragungskapazitäten überlastet sind, kann also auftreten. (Allerdings kann man sogar dafür plädieren zu sagen, dass es für die Kunden der SCHUFA einen negativen Nutzen/Ertrag gibt, wenn die SCHUFA nicht benutzt wird oder wenn nur wenige Unternehmen ihre Daten dafür zur Verfügung stellen: das Geschäftsrisiko im Umgang mit den Kunden steigt an und das führt dazu, dass höhere Risikoaufschläge im Preis kalkuliert werden müssen, die einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Unternehmen darstellen; also steigt der Nutzen mit der Zahl der Nutzer. Das nennt man Netzwerk-Effekte. Sie sind das Gegenteil von Rivalität.)

Die Ausschließbarkeit vom Dienst für den Fall der Nichtzahlung des Preises ist in beiden Fällen gegeben: die SCHUFA kann den Serverzugang sperren, der TÜV die Plakette verweigern wenn nicht gezahlt wird.

Somit sind beide Fälle NICHT öffentliche Güter, die dann staatlich betrieben werden müssten um eine Finanzierungsgrundlage zu haben. In beiden Konstellationen ist es möglich, sie privat zu finanzieren. Auch handelt es sich bei beiden Unternehmen nicht um Monopole, die deshalb einer gesetzlichen Regulierung bedürften. Eher stellt sich die Frage der Qualitätssicherung bei Auftragsdurchführung und Datenhaltung [Wer hat das know-how die Prüfer zu prüfen? Wie wird verhindert, dass Uralt-Daten ein Leben lang mitgeschleppt und die Daten von zu vielen Leuten (z.B. Personaler beim Einstellungsgespräch) genutzt werden].

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Verteilungspolitik

 

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